DS-GVO: Werkzeuge

Die Datenschutzgrundverordnung legt dem Verantwortlichen viele Pflichten auf: Bewertungspflichten, Informationspflichten, Prüfpflichten etc.

Schnell ist ein Punkt bei einer Pflicht vergessen oder unvollständig bearbeitet. Und gerade bei den Informationspflichten den Betroffenen gegenüber verbirgt sich hier ein hohes Risiko: Erfüllen Sie hier Ihre Informationspflichten nur unvollständig oder formal inkorrekt, erfährt dies der Betroffene direkt, Sie kommunizieren also ggf. Unwissenheit direkt nach außen in die Öffentlichkeit. Dies sollte nicht nur aus rechtlichen Gründen (fehlende oder falsche Information ist im konkreten Fall ggf. ein Datenschutzverstoß), sondern auch aus Marketinggründen unbedingt vermieden werden.

Mit meinen Werkzeugen unterstütze ich Sie, solche Fehler zu vermeiden. Sie werden strukturiert durch die zu regelnden und zu beantwortenden Fragen geführt und erhalten als Ergebnis Ihr individuelles Gutachten, die individuelle Information, die Sie den Betroffenen aushändigen können.

Sie erhaten den Zugriff auf die Werkzeuge als mein Kunde oder direkten Zugriff auf EInzelwerkzeuge über den Shop.

Schauen Sie sich um es gibt z.B. Werkzeuge für:

  • Vertragsprüfungssystem für Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Artiikel 28 DS-GVO,
  • Erstellungssystem für Informationen nach Artikel 13 / Artikel 14 DS-GVO,
  • Erstellungssystem für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Verfahrensverzeichnis) nach Artikel 30 DS-GVO,
  • Sammlung von Rechtsgrundlagen und Löschfristen in der Verarbeitung personenbezogener Daten.